Wer zahlt die Maklercourtage?
Sowohl bei der Vermittlung von Miet- als auch von Kaufobjekten erbringen wir umfangreiche Dienstleistungen, welche wir natürlich nicht kostenlos anbieten können.
Bei der Vermietung von Wohnungen gilt das sogenannte Bestellerprinzip, welches faktisch dazu führt, dass der Vermieter die Maklercourtage übernehmen muss. Dies war politisch offensichtlich so gewollt. Forden Sie unser individuelles Angebot hierzu an.
Die Maklercourtage beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist nach der neuen gesetzlichen Regelung hälftig zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen. Eventuell ist aber auch von Vorteil, wenn der Verkäufer trotzdem die volle Maklercourtage übernimmt. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Bei allen anderen Immobilien (z.B. Bauplätze, Mehrfamilienhäuser/Anlageobjekte, Gewerbeobjekte) trägt derzeit in Hamburg üblicherweise der Käufer die Maklercourtage, so dass der Verkäufer in der Regel hier keine Courtage zu zahlen hat.
Ähnlich verhält es sich bei der Vermietung von Gewerbe-Objekten. Hier herrscht noch Vertragsfreiheit, was unterschiedliche Lösungen bis hin zur Courtageteilung zwischen Vermieter und Mieter ermöglicht. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir informieren Sie ausführlich über unsere Dienstleistungen.